Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AGBs der BodyMo GmbH (Stand: September 2026)
1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der BodyMo GmbH Ingenieur-Pesendorfer-Straße 19, 4540 Bad Hall (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios Body Motion.

1.2. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

1.4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers www.bodymotion.at abrufbar.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittsberechtigung in Form einer MemberCard, eines Armbandes, eines Zutrittsausweises oder einer Magnetkarte. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe ist untersagt. Das Mitglied hat die Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren und jeden Verlust sowie jede Beschädigung dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Die verlorene oder beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung einer neuen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.

4.1.3. Für die Mitgliedskarte wird eine Kaution in Höhe von 10,00 € erhoben. Diese ist beim ersten Besuch im Fitnessstudio zu entrichten.

4.1.4. Die Mitgliedskarte bleibt Eigentum des Fitnessstudiobetreibers. Sie ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von der registrierten Person genutzt werden.

4.1.5. Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann die Mitgliedskarte an das Fitnessstudio zurückgegeben werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution binnen 14 Tagen auf das vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene Bankkonto zurücküberwiesen.

4.1.6. Bei Verlust, Beschädigung oder Nicht-Rückgabe der Mitgliedskarte wird die Kaution nicht zurückerstattet. Gegen erneute Zahlung einer Kaution von 10,00 € wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Für Ersatzkarten und Ersatzarmbänder gelten diese Regelungen entsprechend.

4.1.7. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen persönlichen Zutrittsberechtigung möglich.

4.1.8. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.9. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.

4.1.10. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

4.2.2. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Utensilien sind in den vorgesehenen Ablagekästen zu verwahren und dürfen nicht im Fitnessstudio liegen bleiben. Das Mitglied hat seine Sachen selbst zu beaufsichtigen oder in einem Garderobekasten zu versperren; diese Kästen sind keine Wertschließfächer. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, auch bei Diebstahl oder Einbruch in einen Ablagekasten durch Dritte, haftet der Fitnessstudiobetreiber nur, soweit der Schaden von ihm oder ihm zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ein solcher Schaden ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Fotos oder Videos, auf denen andere Mitglieder zu erkennen sind, dürfen nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung angefertigt werden.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.2. Art, Umfang und Intensität des Trainings bestimmt das Mitglied eigenverantwortlich. Das Training soll den eigenen körperlichen Möglichkeiten entsprechen; bei Beschwerden ist die Übung abzubrechen und gegebenenfalls ärztlicher Rat einzuholen.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann freiwillig ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlungen anbieten. Solche Empfehlungen geben die persönliche Einschätzung der betreuenden Person wieder. Das Mitglied entscheidet selbst über sein Trainingsprogramm. Eine Beratung im Fitnessstudio ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten - soweit gesetzlich zulässig -geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Fitnessvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich zugehen oder über ein vom Fitnessstudiobetreiber bereitgestelltes Online-Formular übermittelt werden. Ist im Einzelvertrag ein Treuebonus mit einer bestimmten Frist vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Treuebonus-Frist unter Einhaltung derselben Frist und Form möglich.

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag aus den folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, auch wenn eine vereinbarte Treuebonus-Frist noch läuft:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt;

7.2.4. das Mitglied die Zutrittsberechtigung unberechtigt weitergibt oder andere Maßnahmen ergreift, um unbefugten Personen Zutritt zum Fitnessstudio zu verschaffen oder Zusatzleistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.

7.3. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus einem wichtigen Grund vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt.

8. Hausordnung

8.1. Das Mitglied hat die geltende Hausordnung einzuhalten, soweit sie keine rechtswidrigen Vorgaben enthält. Die Hausordnung ist im Fitnessstudio sichtbar ausgehängt und wird dem Mitglied zusammen mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsschluss bestätigt das Mitglied, dass es sie zur Kenntnis genommen hat.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Ein Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers geschlossen werden. Vor dem Abschluss werden insbesondere Vertragsdauer und Preis übersichtlich angezeigt. Mit Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ kommt der gewählte Fitnessvertrag verbindlich zustande.

9.2. Verbraucher können einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dafür genügt eine eindeutige Erklärung an die BodyMo GmbH, Ingenieur-Pesendorfer-Straße 19, 4540 Bad Hall, office@bodymotion.at, etwa per Brief, E-Mail oder über eine bereitgestellte Online-Funktion. Es reicht aus, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden. Das beigefügte Muster-Widerrufsformular kann dafür verwendet werden.

9.3. Nach einem wirksamen Widerruf erstattet der Fitnessstudiobetreiber alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Methode vereinbart wurde. Für Leistungen, die das Mitglied während der Widerrufsfrist bereits genutzt hat, ist ein zum vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßiges Entgelt zu zahlen.

10. Datenschutz

10.1. Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter www.bodymotion.at\AGB abrufbar.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.








12. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

AN:
BodyMo GmbH
Ingenieur-Pesendorfer-Straße 19
4540 Bad Hall
E-Mail: office@bodymotion.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen